Exklusive Baugrundstücke in Wellingsbüttel
Eingebettet inmitten des schönen Wellingsbüttel befinden sich insgesamt drei Baufelder zwischen ca. 363m² und 886 m². Die neuen Eigentümer haben die Möglichkeit, Ihren eigenen Traum von einem Zuhause im Alstertal nach eigenen Wünschen umzusetzen. Die aktuelle Planung lässt potenziellen Käufern alle Freiheiten in der Gestaltung der Immobilie.
Die Baugenehmigung liegt bereits vor und eine Realteilung der Grundstücke wird vorgenommen.
Die aktuelle Planung lässt die Umsetzung von Einfamilienhäusern mit einer Wohnfläche von ca. 200 –250 m² zu. Die individuelle Raumgestaltung, ob als klassisches Einfamilienhaus oder mit einer separaten Einliegerwohnung oder sogar die Aufteilung in bis zu zwei Wohneinheiten bleibt dem Eigentümer überlassen.
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€ 925.000Kaufpreis
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0,0Schlafzimmer
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0,0Badezimmer
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588,65 m²Grundstück
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Immo-ID: 2861_1
- Realteilung
- Einfamilienhaus oder Doppelhausbebauung möglich
- Baugenehmigung und Planung bereits vorhanden
- Privates Grundstück /Garten
- Eigene Zufahrt
- Garage
- Stellplatz
- Optimierte Sonnenausrichtung
- Großzügige Baubauungsmöglichkeit mit einer Grundfläche von ca. 150m²
Die angebotene Immobilie befindet sich in einer der beliebtesten Wohnlagen des Hamburger Alstertals. Wellingsbüttel liegt im ruhigen Nord - Osten der Hansestadt und ist für seine
großzügigen Grundstücke und exklusive Bebauung mit Einfamilienhäusern, Villen und Landhäusern bekannt. Die direkte Nähe zum Alsterlauf bietet Sportbegeisterten und Erholungssuchenden
abwechslungsreiche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
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Baujahr
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Energieausweis nicht vorhanden
Courtage
Die Maklercourtage beträgt 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und vom Käufer zu zahlen. Mit dem Verkäufer wurde eine Courtagevereinbarung in gleicher Höhe geschlossen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Hinweis
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Geldwäsche
Ein Makler ist nach dem aktuell geltenden Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität seines Kunden festzustellen. Dazu muss sich der Makler den Personalausweis des Kunden zeigen lassen und die Daten vom Ausweis schriftlich festhalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt. Die Pflichten sind vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Spätestens jedoch, wenn es das erste Mal zu einem Zusammentreffen zwischen Makler und Kunden kommt, z. B. bei einer Besichtigung. Dies gilt in der Regel nur bei Veräußerungsgeschäften. Das Geldwäschegesetz greift nicht bei der Wohnungsvermietung.
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PLZ
22391
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Stadt
Hamburg / Wellingsbüttel

- Melanie Dieckmann
- 00494021089888
- melanie.dieckmann@hir.immobilien








