Kauf

Entwicklungsgrundstück mit Baugenehmigung in Toplage von Wellingsbüttel

Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Grundstück mit ca. 1.000 m² Grundstücksfläche und Altbestand in Toplage von Wellingsbüttel.

Es liegt bereits eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage vor.

Die entsprechenden Unterlagen werden Ihnen gerne nach einem ersten Beratungstermin zur Verfügung gestellt.

Gerne vereinbaren Sie mit uns einen kurzfristigen Besichtigungstermin. Das Betreten des Grundstückes kann nur in Absprache mit uns erfolgen.

Das angebotene Baugrundstück befindet sich auf einem absolut ruhigen, sonnigen Grundstück in Best-Lage von Hamburg-Wellingsbüttel.
Der Stadtteil befindet sich im grünen Nord-Osten Hamburgs und gehört zu den begehrtesten Wohn­gebieten der Stadt. Die Lage besticht mit ihrer Nähe zum Alsterlauf und den damit verbundenen vielfältigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sowie der hervorragenden Infrastruktur.
Vielseitige Einkaufsmöglichkeiten sind am Wellingsbüttler Markt mit Supermärkten. dem beliebten Wochenmarkt, Boutiquen und Apotheken gegeben. Für das große Shoppingerlebnis lädt das nahegelegene Alstertaler Einkaufzentrum (AEZ) ein. Fußläufig entfernte Schulen und Kindergärten sowie die Nähe zu verschiedenen Sportclubs und Ärzten unterstreichen die hohe Wohnqualität.
Die Hamburger Innenstadt sowie der Flughafen sind sehr gut zu erreichen. Die S-Bahnstation Wellingsbüttel und Hoheneichen ist nur wenige Gehminuten entfernt. Mit dem Pkw erreichen Sie die Hamburger Innenstadt in ca. 20 Minuten.

Courtage
Die Maklercourtage beträgt 7,14 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und vom Käufer zu zahlen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.

Hinweis
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.

Geldwäsche
Ein Makler ist nach dem aktuell geltenden Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität seines Kunden festzustellen. Dazu muss sich der Makler den Personalausweis des Kunden zeigen lassen und die Daten vom Ausweis schriftlich festhalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt. Die Pflichten sind vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Spätestens jedoch, wenn es das erste Mal zu einem Zusammentreffen zwischen Makler und Kunden kommt, z. B. bei einer Besichtigung. Dies gilt in der Regel nur bei Veräußerungsgeschäften. Das Geldwäschegesetz greift nicht bei der Wohnungsvermietung.

  • PLZ
    22391
  • Stadt
    Hamburg / Wellingsbüttel

10.0827111-53.641249